JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BBiG |
| Schlagworte: | Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen" |
| Stichwort: | Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen" |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Streitigkeiten aus einem Berufsbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 1 BBiG, wenn der Auszubildende aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages "beschäftigt" wird. 2. Ausschlaggebend für die Stellung als "Beschäftigter" im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist weder der Lernort noch die Lehrmethode, sondern der Inhalt des Ausbildungsvertrages. 3. Auch Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen" im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG können "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte" nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sein. Aktenzeichen: 5 AZB 10/98 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 24. Februar 1999 - 5 AZB 10/98 - I. Arbeitsgericht Bremen Beschluß vom 23. April 1997 - 8 Ca 8375/96 - II. Landesarbeitsgericht Bremen Beschluß vom 24. März 1998 - 2 Ta 28/97 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 10/98 | |
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