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Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 20.05 vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, VwGO, AufenthG, AuslG, StAG, HumHAG
Schlagworte:Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit, jüdische Kontingentflüchtlinge, gerichtlicher Rechtsschutz, Ermessensausübung, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Nachholung einer Ermessensentscheidung, Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte
Stichwort:Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte
Leitsatz:1. § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt.

2. Es kann offenbleiben, ob und ggf. welche verfassungsrechtlichen Grenzen für die Rückgängigmachung des gesetzlichen Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Kindes durch rückwirkende Aufhebung des Aufenthaltstitels des Elternteils bestehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 20.05




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