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Auswirkungen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 130/07 vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Versetzung, Umfang, Unterrichtung, Betriebsrat, Bewerbungsunterlagen, Auswirkungen, vorläufige Durchführung, unverzüglich
Stichwort:Auswirkungen
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 130/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10886/07.OVG vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:LUIG, 12. BImSchV, RL 90/313/EWG, RL 2003/4/EG, RL 96/82/EG, RL 2003/105/EG
Schlagworte:Umweltinformationen, Störfall, Umweltschutz, Schutzgut, öffentliche Sicherheit, Auswirkungen, Gefahr, konkrete Gefahr, Grundinteressen, Individualrechtsgut, Störfallbetrieb, Prognosenentscheidung, Wahrscheinlichkeit, Tatsachenbasis, Dauergefahr, Ausschlusstatbestand, Sicherheitsbericht, Eingriffswahrscheinlichkeit, Geheimhaltung, personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnis
Stichwort:Auswirkungen
Leitsatz:1. § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG fordert in der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der durch die Vorschrift geschützten Güter der öffentlichen Sicherheit. Zu diesen gehören auch Individualrechtsgüter.

2. Zur Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade das Bekanntgeben der Informationen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10886/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 154/07 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Auswirkungen, schädliche, Innenbereich, Samtgemeinde, Versorgungsbereich, zentraler
Stichwort:Auswirkungen
Leitsatz:1. Bei der Beantwortung der Frage, ob von einem großflächigen Markt (gut 4.000 qm Verkaufsfläche, je zur Hälfte Lebensmittel und Non-Food-Produkte) schädliche Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB ausgehen, sind bislang nur geplante (großflächige) Vorhaben nicht in die Betrachtung einzubeziehen.

2. Es ist nicht Aufgabe des § 34 Abs. 3 BauGB, eine verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen. Aus § 9 Abs. 2a BauGB folgt nichts anderes.

3. Zur Frage, wann ein zentraler Versorgungsbereich vorliegt.

4. "Schädlich" im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind Auswirkungen erst dann, wenn sie gravierender sind als solche, welche erst die interkommunale Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB auslösen. Bei der Beurteilung der Schädlichkeit der Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden kann in Anlehnung an § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch berücksichtigt werden, ob sich die "Vorhabengemeinde" (Mittelzentrum) damit nur das an Umsatz "zurückholt", was ihr im Vergleich zu Umlandgemeinden, die "nur" Grundzentren darstellen, raumordnungsrechtlich an sich zusteht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 154/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 276/07 vom 12.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwehranspruch, gemeindlicher, Auswirkungen, schädliche, Einzelhandelsgeschäft, Versorgungsbereich, zentraler
Stichwort:Auswirkungen
Leitsatz:Ein zentraler Versorgungsbereich gem. § 34 Abs. 3 BauGB setzt eine zentrale Bedeutung/zentrale Funktion für einen bestimmten, nicht nur kleineren Einzugsbereich in einer Gemeinde mit regelmäßig koordinierenden Infrastrukturmaßnahmen voraus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 276/07


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