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Auswirkung der fehlenden Feststellung zu § 32c EStG a.F. im Gewinnfeststellungsbescheid auf die Einkommensteuerfestsetzung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 39/02 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:AO, EStG 1994
Schlagworte:Auswirkung der fehlenden Feststellung zu § 32c EStG a.F. im Gewinnfeststellungsbescheid auf die Einkommensteuerfestsetzung
Stichwort:Auswirkung der fehlenden Feststellung zu § 32c EStG a.F. im Gewinnfeststellungsbescheid auf die Einkommensteuerfestsetzung
Leitsatz:Enthält der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des (gewerblichen) Gewinns keine Feststellung zur Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F., so entfaltet dieser Grundlagenbescheid insoweit keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter/Gemeinschafter. Hat die Finanzbehörde in diesem Fall im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter/Gemeinschafter zu Unrecht die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F. gewährt, so kann dieser Fehler nicht im Wege der Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO korrigiert werden.
Volltext: BFH - Urteil, X R 39/02




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