JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse |
| Stichwort: | Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschlüsse |
| Leitsatz: | Sind in einem Kostenfestsetzungsbeschluß rechtskräftig Zinsen in der vollen bei seinem Erlaß gesetzlich vorgesehenen Höhe zugesprochen worden, kann der Kostengläubiger wegen einer Änderung des gesetzlichen Zinssatzes nicht mit Erfolg die Nachfestsetzung der Zinsdifferenz beantragen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 109/02 | |
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