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Auswirkung auf das Dienstverhältnis

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 46/01 vom 22.03.2002

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG
Schlagworte:Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer, Auswirkung auf das Dienstverhältnis
Stichwort:Auswirkung auf das Dienstverhältnis
Leitsatz:1. Zur Frage, ob allein schon seine Abberufung als Geschäftsführer den Dienstverpflichteten zur Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) berechtigt.

2. Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gem. § 38 Abs. 1 GmbHG begründet - von den Fällen des Rechtsmißbrauchs abgesehen - keinen Schadensersatzanspruch gem. § 628 Abs. 2 BGB. Darauf, ob der Dienstverpflichtete Anlaß für seine Abberufung gegeben hatte oder nicht, kommt es nicht an.

3. Kritische Äußerungen des Dienstherrn zur Geschäftsführung des Dienstverpflichteten geben diesem einen Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB nur dann, wenn sie ohne Grundlage oder maßlos überzogen oder grob beleidigend sind.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 46/01




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