JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auswertung
| Rechtsgebiete: | GG, KAG NRW, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Kommunalabgabe, Gebühr, Entwässerungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz Gebührenkalkulation, Kalkulationsmethode, kalkulatorische Kosten, Abschreibung, Wiederbeschaffungszeitwert, Anschaffungsrestwert, Nominalzins, Beweisantrag, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde, Betriebswirtschaftslehre, Lehrmeinung, Fachliteratur, Auswertung, Meinungsstreit, Methodenstreit, Befangenheitsantrag, Verfahrensfehler, Willkür, vorschriftswidrige Besetzung |
| Stichwort: | Auswertung |
| Leitsatz: | 1. Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die für das nordrhein- westfälische Kommunalabgabenrecht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW) Geltung beanspruchende Rechtsprechung des OVG Münster, wonach im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung kalkulatorischer Kosten die Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist (vgl. OVG Münster, NWVBl 2006, 17 im Anschluss an NVwZ 1995, 1233 und NVwZ-RR 2000, 383). 2. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags wegen hinreichender eigener Sachkunde des Gerichts betreffend die Ermittlung und Auswertung fachwissenschaftlicher Lehrmeinungen (hier: der Betriebswirtschaftslehre) unter dem besonderen Aspekt, dass es - nach dem Landesrecht in der maßgeblichen Auslegung des OVG - nicht um deren "Richtigkeit", sondern lediglich darum geht, ob es sich um in dem Fachgebiet mit beachtlichem wissenschaftlichen Gewicht vertretene Anschauungen handelt. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 56.05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, BNatSchG, LSA-NatSchG, BBergG |
| Schlagworte: | Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bestand, Hochzonung, Schutzzweck, Erforderlichkeit, Schutzgegenstand, Waldmeister, Buche, Arten-Vielfalt, Waldgesellschaft, naturhafte, Harz, Nachweis, genauer, Besonderheit, ökologische, Prägung, Befreiung, Diabas, Abwägung, fehlende, Abwägungsgebot, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bodenschatz, Auswertung, Gewerbebetrieb, Vorrang, Bewilligung, bergrechtliche, Bewilligung, rechtswidrige, Konzentrationswirkung, Interesse, öffentliches, Raumordnungsverfahren |
| Stichwort: | Auswertung |
| Leitsatz: | 1.Um den Naturschutzzweck zu rechtfertigen, müssen gefährdete Tier- und Pflanzenarten nicht genau nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, dass Natur und Landschaft durch ökologische Besonderheiten geprägt sind, die im Allgemeinen auf Lebensstätten einzelner Tier- und Pflanzenarten schließen lassen. 2.Dem Abwägungsgebot ist genügt, wenn der Verordnungsgeber die vorgegebene Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als zu berücksichtigenden Belang nicht verkennt. 3.Die Rohstoffgewinnung hat keinen absoluten Vorrang vor allen anderen Belangen - wie etwa dem Natur- und Landschaftsschutz. 4.Bei der Abwägung kann eingestellt werden, dass eine bergbaurechtliche Bewilligung seinerzeit rechtswidrig - verfahrensrechtlich ohne das notwendige Beteiligungsverfahren und in der Sache unter Verstoß gegen Landschaftsschutzrecht - erteilt worden ist. 5.Die solche Abwägung, welche dann die Bodengewinnung als einen Teil privatnützigen Eigentums ausschließt, hält sich im Rahmen der Eigentumsbindung i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 341/00 | |
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