JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausweisungswirkungen
| Rechtsgebiete: | EMRK, LVwVfG BaWü, VwVfG, RL 90/364/EWG |
| Schlagworte: | Ausweisung, Ausweisungsermessen, Ausweisungswirkungen, Ermessen, Rücknahme, Rücknahmeanspruch, Rücknahmeermessen, Unionsbürger, Verhältnismäßigkeit, Vier-Augen-Prinzip |
| Stichwort: | Ausweisungswirkungen |
| Leitsatz: | Eine rechtswidrige bestandskräftige Ausweisung führt regelmäßig nicht zu einem Anspruch auf Rücknahme, sondern nur zu einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des Rücknahmebegehrens (Bestätigung des Urteils vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 33.07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG 1990, EMRK, FreizügG/EU, GG, LVwVfG BaWü, VwVfG, VwGO, EG, RL 90/364/EWG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsverbot, Ausnahmefall, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Ausweisungsermessen, Ausweisungswirkungen, Befristung, Einreiseverbot, Ermessen, Ermessensausfall, Freizügigkeit, abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, Regelfall, Rücknahme, Rücknahmeanspruch, Rücknahmeermessen, Sperrwirkung, Übermaßverbot, Unionsbürger, Unionsbürgerschaft, Verhältnismäßigkeit, Verlustfeststellung |
| Stichwort: | Ausweisungswirkungen |
| Leitsatz: | Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (Fortentwicklung der Rspr). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 10.07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, FreizügG/EU, LVwVfG RhPf, VwVfG, VwGO, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Ausweisungsverfügung, Ausweisungswirkungen, Befristung der Ausweisungswirkungen, Einreiseverbot, Freizügigkeit, Rücknahme, Sperrwirkung, Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeit, Verlustfeststellung, Widerruf, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Stichwort: | Ausweisungswirkungen |
| Leitsatz: | 1. "Altausweisungen" von Unionsbürgern und die daran anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 wirksam. 2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen bemisst sich für Unionsbürger nunmehr nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU in sinngemäßer Anwendung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 21.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Ausnahmefall, Ausweisung, Ausweisungsgrund, Ausweisungswirkungen, Befristung, illegale Einreise, Ist-Ausweisung, Regel-Ausweisung, Regelfall. |
| Stichwort: | Ausweisungswirkungen |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Wirkungen der Ausweisung sind in der Regel nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG auch dann zu befristen, wenn der Zweck der Ausweisung noch nicht erreicht ist. 2. Das Vorliegen einer Ausnahme von der Regel des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG bestimmt sich wesentlich nach dem Gewicht des Ausweisungsgrundes und den mit der Ausweisung verfolgten spezial- und/oder generalpräventiven Zwecken. 3. Eine Ausnahme von der Regel des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG kann nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn der ausgewiesene Ausländer mangels freiwilliger Ausreise abgeschoben werden musste oder illegal wieder eingereist ist. 4. Im Fall einer Ausnahme von der Regel des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG ist die Ausländerbehörde nicht befugt, die Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung nach pflichtgemäßem Ermessen zu befristen. Urteil des 1. Senats vom 11. August 2000 - BVerwG 1 C 5.00 - I. VG Berlin vom 11.03.1997 - Az.: VG 18 A 609/93 - II. OVG Berlin vom 08.09.1999 - Az.: OVG 1 B 4.99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 5.00 | |
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