JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausweisungsgrund
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Daueraufenthalt, Ehegattennachzug, Falschangaben, Nachholung des Visumverfahrens, Schengen-Visum, Sprachkenntnisse, deutsche, Visum, national |
| Stichwort: | Ausweisungsgrund |
| Leitsatz: | § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein Ausländer mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte unter Verschweigung des beabsichtigten Daueraufenthalts einreist. Ausreichende Deutschkenntnisse i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG müssen daher bereits vor der Einreise oder spätestens während der Geltungsdauer des Schengen-Visums erworben sein (wie Hess. VGH, Beschl. v. 22.9.2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009, 14 und OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 20.4.2009 - 7 B 10037/09 -, juris; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, InfAuslR 2008, 444 und BayVGH, Beschl. v. 18.5.2009 - 19 CS 09.853 -, AuAS 2009, 147). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 171/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aussetzung der Abschiebung, Ausweisungsgrund, Ausweisung, Sperrwirkung, Zustellung, öffentliche |
| Stichwort: | Ausweisungsgrund |
| Leitsatz: | 1. Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu. Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus. 2. Zu den Voraussetzungen für die öffentlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und zur Heilung eines Zustellungsmangels durch Einsichtnahme in die Verwaltungsvorgänge. 3. Die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist, auch wenn sie nicht direkt Verfahrensgegenstand ist, aus rechtsstaatlichen Gründen inzident als Vorfrage zu prüfen, wenn unter alleiniger Berufung auf eine wirksam verfügte Ausweisung die Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird und so die Ausweisung mittelbar vollzogen würde. 4. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG setzt einen strikten, sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Rechtsanspruch voraus; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist. 5. Zum Vorliegen eines Ausweisungsgrunds nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG. 6. Ausweisungsgründe - zumal in der Form eines Erlaubnisversagungsgrundes - dürfen in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegengehalten werden, als sie noch "aktuell" und nicht "verbraucht" sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent "verzichtet" hat. 7. Soweit es um die Erlaubnis künftigen Aufenthalts geht, ist nicht die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vergangenheit von Bedeutung, sondern nur eine solche in Gegenwart und Zukunft. Eine Gefährdungsprognose ist grundsätzlich bei jedem Ausweisungstatbestand anzustellen, und zwar bei der Frage, ob eine von der Regel des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Atypik besteht (hier verneint). 8. Zur rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG mit Blick auf Art. 8 EMRK. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 86/09 | |
| Rechtsgebiete: | StAG, LVwVfG, AufenthG, BZRG |
| Schlagworte: | Einbürgerungszusicherung, Ausweisungsgrund, Besondere Härte, Bundeszentralregister, Tilgung |
| Stichwort: | Ausweisungsgrund |
| Leitsatz: | 1. Eine strafgerichtliche Verurteilung kann als Ausweisungsgrund im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG a.F. grundsätzlich bis zur Tilgung im Bundeszentralregister vorgehalten werden. 2. Durch die Erteilung einer befristeten rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung sind nach Ablauf der Frist einer Einbürgerung entgegenstehende Gründe nicht verbraucht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2428/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, SGK |
| Schlagworte: | Auslandsvertretung, Ausweisungsgrund, Eheschließung, Schengen-Visum, Visumverfahren |
| Stichwort: | Ausweisungsgrund |
| Leitsatz: | Das Verschweigen einer beabsichtigten Eheschließung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung bei Beantragung eines Schengen-Visums verwirklicht einen Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AufenthG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 656/09 | |
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