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Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 254/03 vom 07.05.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit, Kalifatsstaat, Gebietsemir, Vereinsverbot, Terrorismusbekämpfungsgesetz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, schwerwiegender Grund
Stichwort:Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
Leitsatz:Von einem hohen Funktionär des verbotenen Kalifatsstaats (hier: Gebietsemir für Baden-Württemberg), der eine innere und äußere Abkehr von den unter den Anhängern des Kalifatsstaats auch nach dem Verbot verfolgten Zielen nicht nach außen glaubhaft und überzeugend deutlich macht, geht eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Regelausweisungstatbestands nach § 47 Abs. 2 Nr. 4 in Verb. mit § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG i.d.F. vom 9.1.2002 aus.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 254/03




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