JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auswechseln des Anspruchsgegenstandes
| Rechtsgebiete: | VermG, Gesetz über Entschuldung u. Kredithilfe f. Klein- u. Mittelbauern |
| Schlagworte: | Restitutionsantrag, Ausschlußfrist, Entschädigungsantrag, Übergang von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückgabebegehren, Auswechseln des Anspruchsgegenstandes, freiwilliger Anspruchswechsel, Verfügungssperre, Antrag auf Feststellung der Berechtigung, entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, Entschuldung der Klein- und Mittelbauern, Verbesserung der Agrarstruktur, Diskriminierung, Entschädigungsregelung als Scheinversprechen, unlautere Machenschaft. |
| Stichwort: | Auswechseln des Anspruchsgegenstandes |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist ein Wechsel von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückübertragungsbegehren nicht mehr möglich. 2. Die Übertragung einer aufgegebenen oder verpachteten Altsiedlerstelle an die diese Stelle bewirtschaftende Person nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 26. September 1950 (GBl S. 1071) war keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. Urteil des 7. Senats vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - I. VG Schwerin vom 03.09.1998 - Az.: VG 3 A 29/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 5.99 | |
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