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Auswahlrichtlinien und soziale Auswahl

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LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 16 TaBV 45/03 vom 05.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Auswahlrichtlinien und soziale Auswahl
Stichwort:Auswahlrichtlinien und soziale Auswahl
Leitsatz:Die vom Arbeitgeber für konkret anzusprechende betriebsbedingte Kündigung aufgestellten Punktesysteme für die zu treffende Sozialauswahl stellen keine Auswahlrichtlinien im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 16 TaBV 45/03




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