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Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen für Altlast

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 23 BV 05.1433 vom 05.04.2006

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BBodSchG, BBodSchVO, VwGO
Schlagworte:Abfallrecht, stillgelegte Deponie, Untersuchung auf Altlast, Zuständigkeitsabgrenzung zwischen orientierender Untersuchung (Zuständigkeit der Behörde) und Detailuntersuchung (Deponieinhaber), Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht, Zuständigkeit für Anordnungen, Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen für Altlast
Stichwort:Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen für Altlast
Leitsatz:Ob es sich bei der Verweisung auf das Bundesbodenschutzgesetz in § 36 Abs. 2 Satz 3 KrW-/AbfG um eine Rechtsgrund- oder eine bloße Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes handelt, bleibt - nach wie vor - offen. Denn der ehemalige Inhaber der stillgelegten Deponie kann sowohl nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als auch nach § 36 Abs. 2KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Mit dieser Entscheidung setzt der nunmehr für das Abfallrecht zuständige 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsprechung des früher zuständigen 20. Senats im Beschluss vom 09.07.2003, Az. 20 CS 03.103, fort.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 23 BV 05.1433




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