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Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs durch Beirat

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 141/02 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs durch Beirat
Stichwort:Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs durch Beirat
Leitsatz:Es verstößt nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft die Sanierung eines Treppenhauses und den Kostenrahmen selbst festlegt, die Auswahl des Unternehmers aus den vorhandenen Kostenangeboten und Einzelheiten des Farbanstrichs jedoch dem Verwaltungsbeirat übertragt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 141/02




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