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Auswahl und Vollständigkeit der Vergleichsfälle

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OVG-BRANDENBURG – Urteil, 8 D 68/01.G vom 08.04.2004

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurbG, SachenRBerG, BauGB, WertV, VwGO
Schlagworte:Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, Wertermittlung i.S.d. § 27 Satz 2 FlurbG als Ermittlung eines relativen oder Tauschwertes, Zugehörigkeit der Funktionalflächen einer am Ortsrand gelegenen Milchviehanlage zum Innenbereich (hier verneint), Einordnung einer Fläche als Bauerwartungsland (hier verneint), Anforderungen an die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken mit landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Sondereigentum nach der Vergleichswertmethode, Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, Auswahl und Vollständigkeit der Vergleichsfälle, Von den Katasterangaben abweichende Bemessung der Fläche verschiedener auf einem Grundstück vorhandener Nutzungsarten, Bewertung landwirtschaftlich genutzter Flächen nach ihrem Nutzwert (§ 28 FlurbG), Kostenentscheidung bei vollständigem Obsiegen der Kläger
Stichwort:Auswahl und Vollständigkeit der Vergleichsfälle
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Wertermittlung im Rahmen eines Verfahrens auf Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 8 D 68/01.G




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