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Auswahl des Pflichtverteidigers

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 156/04 vom 01.06.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Entpflichtung, widerstreitende Interessen, Vertretung durch Sozietätsmitglieder, Auswahl des Pflichtverteidigers, Verteidiger des Vertrauens
Stichwort:Auswahl des Pflichtverteidigers
Leitsatz:Ein wichtiger Grund im Sinne des § 142 Abs. 1 S. 3 StPO, der es rechtfertigt, nicht den von dem Beschuldigten bezeichneten Verteidiger zu bestellen, kann nur dann angenommen werden, wenn konkret hervorgetretene Umstände ergeben, dass ein Interessenkonflikt besteht, der es dem Verteidiger nicht erlaubt, die Verteidigung mit vollem Einsatz zu führen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 156/04




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