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Ausübungsbeschränkung auf Grundstücksteilfläche

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 158/05 vom 07.06.2005

Rechtsgebiete:ErbbauVO
Schlagworte:Erbbaurecht, Ausübungsbeschränkung auf Grundstücksteilfläche
Stichwort:Ausübungsbeschränkung auf Grundstücksteilfläche
Leitsatz:1) Ein Erbbaurecht kann einem Grundstück mit der Maßgabe bestellt werden, dass seine Ausübung (hier: Betrieb einer Windkraftanlage) auf einen realen Grundstücksteil beschränkt wird.

2) Dem Zweck des § 1 Abs. 2 ErbbauVO zu gewährleisten, dass das Bauwerkseigentum Hauptinhalt und Hauptzweck des Erbbaurechts bleibt, wird in einem solchen Fall hinreichend Rechnung getragen, wenn das in der Vorschrift vorausgesetzte Verhältnis zwischen der überbauten Fläche und zugeordneten Nebenflächen bezogen auf die der Ausübung des Erbbaurechts unterliegende reale Grundstücksteilfläche gewahrt ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 158/05




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