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Ausübungsbeschränkung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 266/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:GBO, BGB, ErbbauVO
Schlagworte:Erbbaurechtsstellung, Ausübungsbeschränkung, Sonderrechtsfähigkeit, Gebäudeteil, Wohnungseigentum, Sonderrechtsfähigkeit
Stichwort:Ausübungsbeschränkung
Leitsatz:Soll die Ausübung eines Erbbaurechtes mit dinglicher Wirkung auf einen vertikal abgeteilten Anbau an ein Gebäude beschränkt werden, das als wesentlicher Bestandteil im Eigentum des Erbbaugrundstückseigentümers steht, muss der Anbau ein selbständiges Gebäude sein. Bei einer gemeinsamen Ver bzw. Entsorgung eines Bürogebäudes mit Heizung, Wasser und Strom und teilweise gemeinsamem Zugang liegt keine selbständige funktionale Einheit vor.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 266/02




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