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Austragung von Streitigkeiten im Wege der Feststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 10 KR 5/05 B vom 05.10.2006

Rechtsgebiete:KVLG, SGB IV, SGB V, SGB X
Schlagworte:Krankenversicherung der Landwirte, Feststellung der Versicherungspflicht, Zuständigkeit, Krankenversicherungsträger, Austragung von Streitigkeiten im Wege der Feststellungsklage, Zusammenarbeit der Leistungsträger, Gewährleistung von Rechtssicherheit
Stichwort:Austragung von Streitigkeiten im Wege der Feststellungsklage
Leitsatz:1. Führt die Einzugsstelle die Versicherung eines abhängig Beschäftigten durch, der zugleich selbstständiger Landwirt ist, darf die Landwirtschaftliche Krankenkasse dessen Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer nur mit Einverständnis der Einzugsstelle feststellen.

2. Der Streit zwischen zwei Krankenversicherungsträgern über die Zuständigkeit für die Durchführung der Krankenversicherung ist im Wege der Feststellungsklage vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auszutragen (Fortentwicklung von BSG vom 29.9.1997 - 10 RK 2/97 = SozR 3-5420 § 3 Nr 3).
Volltext: BSG - Beschluss, B 10 KR 5/05 B




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