JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausstattungszusage
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, LVwVfG, UG, LHG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltsvorbehalt, Mindestausstattung, Personalausstattung, Stellenkürzung, Veränderte Umstände, Verteilungsvorbehalt, Vertrauensschutz, Vorhandene Ausstattung, Zusage |
| Stichwort: | Ausstattungszusage |
| Leitsatz: | 1. Professoren können die Einhaltung einer von der Hochschule abgegeben Ausstattungszusage grundsätzlich im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs begehren; ihnen steht damit ein mit der Leistungsklage geltend zu machender Rechtsschutz gegen entsprechende Stellenkürzungen zu. 2. Auch der Verteilungsvorbehalt aus § 48 Abs. 5 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes stellt die Bindungswirkung einer zugesagten Ausstattung nicht ins Belieben hochschulinterner Entscheidungen. Die Neuverteilung von Stellen und Mitteln setzt vielmehr eine Berücksichtigung bereits abgegebener Zusagen voraus und lässt deren Bruch nur zur Verwirklichung höherwertiger Interessen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1507/06 | |
| Rechtsgebiete: | HUG 1970, HUG 1974-1995, HVwVfG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltslage, Ungleichbehandlung, Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Stichwort: | Ausstattungszusage |
| Leitsatz: | 1. Die im Zivilrecht über § 242 BGB entwickelten allgemeinen Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und deren gesetzliche Ausgestaltung für öffentlich-rechtliche Verträge in § 60 HVwVfG sind auf Berufungsvereinbarungen mit Hochschullehrern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 HVwVfG nicht anwendbar. 2. Ausstattungsvereinbarungen mit Hochschullehrern, die vor dem Inkrafttreten des HHG 1998 geschlossen worden sind, können gemäß § 57 Abs. 3 HUG 1970 bzw. § 53 Satz 1 HUG 1974-1995 unter erleichterten Anforderungen an veränderte Verhältnisse angepasst werden; dabei sind sowohl eine verschlechterte Haushaltslage der Hochschule wie auch eine dadurch bewirkte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hochschullehrern zu berücksichtigen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2251/05 | |
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