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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenpflicht, internetfähiger PC, Rundfunkempfangsgerät, nicht zeitversetztes Hör- und Sichtbarmachen, rechtsstaatlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Gebührenmoratorium, verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff, Bereithalten zum Empfang, gebührenrechtliche Gleichbehandlung, mittelbarer Eingriff in die Informationsfreiheit, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, Realisierbarkeit einer gesetzlichen Registrierungspflicht, Umsetzung eines alternativen Finanzierungskonzepts, Zumutbarkeit einer Gebührenpflicht für "aufgedrängte" Empfangsmöglichkeit, Befreiung für "neuartige" Empfangsgeräte nur bei eigenem Erstgerät
Stichwort:Ausstattung
Leitsatz:1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.2922



BAG – Urteil, 2 AZR 633/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BImSchG, BGB
Schlagworte:Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall, Sonderkündigungsschutz, Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag
Stichwort:Ausstattung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 633/07

BAG – Beschluss, 4 ABR 92/07 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, RahmenTV, TVÜ-VKA, Lohntarifvertrag für Arbeiter/Arbeiterinnen, Lohngruppenverzeichnis
Schlagworte:Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
Stichwort:Ausstattung
Leitsatz:1. Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Vor- oder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die übernommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs- und Verantwortungsbereichs.

2. Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass die ausgeübte Tätigkeit keinem der Tätigkeitsbeispiele zugeordnet werden kann. Bei den in der Entgeltgruppe 1 TVöD aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.
Volltext: BAG - Beschluss, 4 ABR 92/07

BAG – Urteil, 8 AZR 660/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:UKG, UniKlinG Hessen, BGB, UmwG, GG, Richtlinie RL 2001/23/EG
Schlagworte:Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Stichwort:Ausstattung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 660/07


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