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Aussiedlungswunsch

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10979/04.OVG vom 16.02.2005

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Flurbereinigung, Flurbereinigungsplan, Planwunsch, Aussiedlungswunsch, Abwägungsgebot, betriebswirtschaftliche Belange, Planwunschtermin, Protokoll, Beweiskraft, öffentliche Urkunde, Abwägungsfehler, Abwägung
Stichwort:Aussiedlungswunsch
Leitsatz:1. Die gerichtlich voll überprüfbare Erfüllung des Gebots wertgleicher Abfindung belässt der Flurbereinigungsbehörde einen Gestaltungsspielraum, der nach Maßgabe des in § 44 Abs. 2 FlurbG normierten Abwägungsgebotes durch eine echte, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Planungsentscheidung auszufüllen ist.

2. Der Kreis der insoweit abwägungserheblichen Belange ist auf die in § 44 Abs. 2 FlurbG genannten, betriebswirtschaftlichen Verhältnisse beschränkt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10979/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11622/01.OVG vom 16.04.2003

Rechtsgebiete:FlurbG, VwVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Flurbereinigungsrecht, Besitzeinweisung, vorläufige Besitzeinweisung, Niederschrift, Protokoll, Planwunsch, Planwunschtermin, Einlage, Abfindung, Missverhältnis, grobes Missverhältnis, Urkunde, öffentliche Urkunde, Beweis, Beweiskraft, formelle Beweiskraft, Zeuge, Zeugenbeweis, Gegenbeweis, Protokollführer, Schriftführer, Unterschrift, Aussiedlung, Aussiedlungswunsch
Stichwort:Aussiedlungswunsch
Leitsatz:Die vorläufige Besitzeinweisung kann auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 FlurbG vorliegen, wegen grobem Missverhältnis von Einlage und Abfindung ermessensfehlerhaft sein, wenn Grundstücke eines Teilnehmers, für die er im Planwunschtermin eine verfestigte Aussiedlungsabsicht dargelegt hat, ohne Not einem anderen, ortsfremden Teilnehmer zugewiesen werden.

Die Niederschrift über den Planwunschtermin begründet als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die Vollständigkeit der Wiedergabe geäußerter Willensbekundungen der Teilnehmer auch dann, wenn sie lediglich vom Verhandlungsführer und dem Teilnehmer, nicht aber vom Protokollführer unterzeichnet ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11622/01.OVG


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