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Aussichtslosigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10805/08.OVG vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:GG, DRiG, LRiG, LBG, BRRG, BGB, BVerfGG, LHO, VwGO
Schlagworte:Oberlandesgericht, Präsident, Beförderung, Ernennung, Aufhebung, Zurücknahme, Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Ämterstabiliät, Bestenauslese, Bewerbungsverfahrensanspruch, Ernennungsurkunde, Aushändigung, effektiver Rechtsschutz, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Ankündigung, Eilantrag, Zwischenregelung, Planstelle, Einweisung, weitere Planstellen, besetzbare Planstellen, Rechtsweg, Erschöpfung, verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, Versetzung, Richter, Unabhängigkeit, gesetzlicher Richter, Gerichtsorganisation, Funktionsstelle, Einmaligkeit, Amt, amtsangemessene Beschäftigung, funktionelles Amt, Spruchkörperbesetzung, Präsidium, Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Sachurteilsvoraussetzung, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, rügelose Einlassung, Schadensersatz, Schadensersatzklage, Rehabilitation, Rehabilitierung, Rehabilitationsinteresse, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Subsidiarität, Amtspflichtverletzung, Amtshaftungsklage, Fürsorgepflicht, Fürsorgepflichtverletzung, Aussichtslosigkeit, Kollegialgericht, Billigung, behördliches Verschulden, Diskriminierung, Auswahlentscheidung
Stichwort:Aussichtslosigkeit
Leitsatz:1. Die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers erhobene "echte" Konkurrentenklage ist aus Gründen der Ämterstabilität unzulässig (wie BVerwGE 118, 370).

2. Beim Streit um das bereits vergebene Amt des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes verfolgt auch die - hilfsweise - auf eine doppelte Besetzung dieses Amtes gerichtete Klage ein rechtlich unmögliches Ziel. Ihr stehen die Einmaligkeit dieser Funktionsstelle, die Unversetzbarkeit des Amtsinhabers, dessen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowie das Prinzip des gesetzlichen Richters entgegen (in Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).

3. Bei Erledigung vor Klageerhebung ist der mit Blick auf eine spätere Schadensersatzklage gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag wegen der - rechtswegübergreifend - zu beachtenden Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig.

4. Zum Rehabilitationsinteresse für diesen Antrag wegen des Ergebnisses der Auswahlentscheidung sowie der Art und Weise der Ernennung des Konkurrenten (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10805/08.OVG



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 7 TaBV 75/07 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:Freistellungsanspruch, Anwaltskosten, Aussichtslosigkeit
Stichwort:Aussichtslosigkeit
Leitsatz:Die Frage, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist, wenn es um die Wählbarkeit eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat geht, den der Wahl oder den des Amtsantritts, ist nicht höchstrichterlich entschieden. Ein Beschlussverfahren, das von Arbeitnehmern eingeleitet wird, die nach der Wahl in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen werden, ist deshalb nicht aussichtslos.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 7 TaBV 75/07

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 56/08 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Verfahrensbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Einschaltung, Betriebsrat, Erforderlichkeit, Aussichtslosigkeit, Mutwilligkeit, Rechtsverfolgung
Stichwort:Aussichtslosigkeit
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 56/08


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