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Aussetzungszinsen

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 1523/04 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Aussetzungszinsen, endgültige Erfolglosigkeit, Grundsteuerbescheid, Rechtsbehelf, Änderungsbescheid
Stichwort:Aussetzungszinsen
Leitsatz:Wird ein Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid durch einen Änderungsbescheid abgeschlossen, so ergibt sich erst aus dem bestands- bzw. rechtskräftigen Änderungsbescheid, inwieweit der Rechtsbehelf endgültig keinen Erfolg i. S. d. § 237 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung - AO - gehabt hat (im Anschluss an BFH, Urteil vom 25. März 1992 - I R 159/90 -, juris).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1523/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.02 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:AO, BGB, VwGO, VwVfG Bad.-Württ.
Schlagworte:Gewerbesteuer, Aussetzungszinsen, Stundungszinsen, Leistungsbescheid, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Nichtigkeit, Rechtsmissbrauch, Treu und Glauben, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.
Stichwort:Aussetzungszinsen
Leitsatz:1. § 817 Satz 2 BGB findet in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen keine entsprechende Anwendung.

2. Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Leistung des Bürgers gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, handelt der Bürger, wenn er sich gegenüber dem Zahlungsanspruch der Behörde hierauf beruft, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.02


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