JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aussetzungsverfahren
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Aussetzungsverfahren, Drohen, Vollstreckung |
| Stichwort: | Aussetzungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Im Hinblick auf den Zweck des nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO vorgeschriebenen behördlichen Aussetzungsverfahrens, die Gerichte von Aussetzungsanträgen zu entlasten, ist bei der Auslegung der Ausnahmeregelung des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO ein strenger Maßstab anzulegen. 2. Eine Vollstreckung droht im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO daher erst dann, wenn der Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist, konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung getroffen worden sind oder die Vollsteckung bereits begonnen hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 163/09 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Stichwort: | Aussetzungsverfahren |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, IX B 204/08 | |
| Rechtsgebiete: | 16. BImSchV, BImSchG, TA Lärm, VwGO, WaStrG |
| Schlagworte: | Aussetzungsverfahren, Prüfungsmaßstab, Lärmbewertung, sektorale, Lebensqualität, Planrechtfertigung, Seehafenumschlaganlage, Verkehrs- und Betriebsgeräusche, Summenbildung |
| Stichwort: | Aussetzungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Die Planrechtfertigung ist im gerichtlichen Verfahren auch dann zu prüfen, wenn der Eigentümer durch das festgestellte Vorhaben nur mittelbar betroffen wird. In diesem Fall beschränkt sich das Rügerecht auf die fachplanerische Zielkonformität (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -). 2. Die Behauptung, die Wohn- und Lebensqualität als solche verschlechtere sich, eröffnet nicht die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, wenn nicht eine Verletzung konkret drittschützender Normen geltend gemacht wird. 3. Eine Summenbildung von Verkehrs- und Betriebsgeräuschen ist als Basis für die Beurteilung von Lärmeinwirkungen von den Regelwerken nicht vorgesehen. Die sektorale Betrachtung und Bewertung verschiedener Lärmquellen führt erst dann nicht mehr zu tragfähigen Ergebnissen, wenn aufgrund der Zusammenwirkung der Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht wird (wie BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -). 4. Es ist gerichtlich nicht zu beanstanden, die TA Lärm als Orientierungshilfe für Seehafenumschlaganlagen heranzuziehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 MS 115/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ArbGG, ZPO, AÜG |
| Schlagworte: | Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation |
| Stichwort: | Aussetzungsverfahren |
| Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 30/07 | |
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