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Aussetzungsantrag eines Nachbarn

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 W 38/05 vom 31.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Aussetzungsantrag eines Nachbarn, Baugenehmigung, Abstandsfläche bei Vorhandensein einer teilweise über das Nachbargrundstück reichenden Überdachung
Stichwort:Aussetzungsantrag eines Nachbarn
Leitsatz:1. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben vor dem Hintergrund des Eigentumsrechts des Bauwilligen, das eine umfassende echte Abwägung mit Ergebnisalternativen weder vorsieht noch zulässt, sondern bei Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung bauplanungsrechtlich einen Genehmigungsanspruch begründet.

2. Ein Grundstückseigentümer kann nur die Einhaltung von Abstandsflächen zur Grenze seines eigenen Grundstücks verlangen, also nicht dadurch, dass er selbst ohne Grenzabstand ein Gebäude errichtet hat, auf dem eine über das Nachbargrundstück reichende Überdachung - in wessen Eigentum auch immer - aufliegt, die für den Bau eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück erforderliche Abstandsfläche ausdehnen und dadurch die Baufreiheit des Nachbarn auf dessen eigenem Grundstück einschränken.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 38/05




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