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Aussetzungsantrag eines Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 13 Ta 1076/04 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzungsantrag eines Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Stichwort:Aussetzungsantrag eines Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Leitsatz:Das Arbeitsgericht kann nur wegen des Verdachts einer Straftat, nicht wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit den Arbeitsgerichtsprozess aussetzen
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 13 Ta 1076/04




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