( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAussetzungsantrag 

Aussetzungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 270/07 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Aussetzungsantrag, Baugebühren, Bestimmtheit, Frist, angemessene
Stichwort:Aussetzungsantrag
Leitsatz:1. Begründet der Abgabenschuldner den bei der Behörde nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO zu stellenden Aussetzungsantrag nicht sehr eingehend, kann er desto schneller dessen Bescheidung erwarten; die nach § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO angemesssene Frist von in der Regel etwa einem Monat verlängert sich durch eine weniger eingehende Begründung gerade nicht.

2. Zur Bestimmtheit des Abgabentatbestandes bei Baugebühren (hier: Ermittlung des Rohbauwertes).

3. Zur Ermittlung des umbauten Raums bei einer Tiefgarage mit einer Decke, welche zur Dämmung des darüberliegenden Verkaufsgeschosses abgehängt wurde.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 270/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 3 S 33.06 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Jemen, Beschwerde, Aussetzungsantrag, sofortige Vollziehung, ehe- und familienbedingte Aufenthaltserlaubnis, Versagung, Ausweisungsgrund, öffentlicher Aufruf zur Gewaltanwendung, "Pharaonenvergleich"
Stichwort:Aussetzungsantrag
Leitsatz:Ein "Pharaonenvergleich" in der Predigt eines islamischen Vorbeters kann einen öffentlichen Aufruf zur Gewaltanwendung im Sinne von § 54 Nr. 5 a [4. Alt.] AufenthG beinhalten und deshalb die zwingende Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach sich ziehen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 33.06

OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 W 16/06 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:BBergG
Schlagworte:Einstweiliger Rechtsschutz, Aussetzungsantrag, Sonderbetriebsplanzulassung, Bergehalde, Planungshoheit
Stichwort:Aussetzungsantrag
Leitsatz:1. Das Ablagern von Nebengestein auf einer Bergehalde unterfällt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG dem Bergrecht, wenn es in einem unmittelbaren betrieblichen, nicht notwendig räumlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Steinkohle erfolgt.

Für die Ablagerung von Nebengestein auf einer Bergehalde, die der Bergaufsicht unterliegt, ist das Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich (§ 36 Abs. 1 S. 2 2. HS BauGB); diese ist jedoch gemäß § 54 Abs. 2 S. 1 BBergG vor der Zulassung des Betriebsplanes zu beteiligen, wenn durch die vorgesehenen Maßnahmen der Aufgabenbereich der Gemeinde als Planungsträgerin berührt wird.

2. Einzelfall der Zulassung eines Nachtrags zum Betriebsplan, die eine Ablagerung von Nebengestein aus einem anderen Gewinnungsbetrieb zum Gegenstand hat und von der Gemeinde unter Berufung auf ihre Planungshoheit, die durch eine drohende Versumpfung der Haldenfläche beeinträchtigt werde, angegriffen wird.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 16/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 166/06 vom 13.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Abstand, Aussetzungsantrag, Geruchsbeeinträchtigungen, GIRL, Nachbarschutz, Rinderhaltung, Weihenstephan
Stichwort:Aussetzungsantrag
Leitsatz:1. Zur Frage, ob es eines "Aussetzungsantrages" des Begünstigten gem. § 80a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 VwGO bedarf, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Landwirt zum Vorteil Dritter Einschränkungen aufgibt und die gleichzeitig angeordnete sofortige Vollziehbarkeit dann wieder aufhebt.

2. Zum materiellen Entscheidungsmaßstab bei einem Antrag des Begünstigten gem. § 80a Abs. 2 VwGO.

3. Zur Anwendung der "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan vom Juni 1999 auch auf Rinderbestände, die mehr als 500 Tiere umfassen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 166/06


Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/aussetzungsantrag

"Aussetzungsantrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN