JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aussetzung des Verfahrens
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Kündigungsschutzverfahren, Verzugslohn, Annahmeverzugslohn, Beschleunigungsgrundsatz |
| Stichwort: | Aussetzung des Verfahrens |
| Leitsatz: | Die Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugslohn gemäß § 148 ZPO kommt erst dann in Betracht, wenn die Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens durch das Gericht positiv festgestellt werden kann (LAG Thüringen Beschl. v. 27.06.2001 - 6/9 160/00). In Anbetracht des in arbeitsgerichtlichen Verfahren ganz allgemein (§ 9 Abs. 1 ArbGG) und nicht nur bei Bestandsstreitigkeiten (§ 61 a Abs. 1 ArbGG) geltenden Beschleunigungsgrundsatzes hat das Arbeitsgericht den anhängigen Vergütungsprozess zumindest soweit voranzutreiben, dass die konkrete Entscheidung letztlich nur noch von der im Vorprozess zu klärenden Rechtsfrage (hier: Bestand des Arbeitsverhältnisses) abhängig ist. Erst dann setzt die Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ein. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Ta 91/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, EG, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak), Aussetzung des Verfahrens, Vorabentscheidung, Besetzung |
| Stichwort: | Aussetzung des Verfahrens |
| Leitsatz: | Das Gericht hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (wie BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 C 32.07 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, AktG, ZPO |
| Schlagworte: | Auskunftserzwingungsverfahren, Anfechtungsklage, Aussetzung des Verfahrens |
| Stichwort: | Aussetzung des Verfahrens |
| Leitsatz: | 1. Die sofortige Beschwerde nach den §§ 132 III 2, 99 III AktG ist auch dann zulässig, wenn das Landgericht irrtümlich die "weitere Beschwerde" zugelassen hat. 2. Wird dem Gesellschafter einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eine begehrte Auskunft verweigert, steht ihm grundsätzlich das Auskunftserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG zur Verfügung, in dem geklärt werden muss, ob der Informationsanspruch besteht oder ein Verweigerungsgrund - etwa nach § 51a II 1 GmbHG - eingreift. Er kann auch dann nicht auf die Anfechtung des informationsverweigernden Beschlusses verwiesen werden, wenn eine selbständige Anfechtbarkeit ausnahmsweise in Betracht kommt. 3. Ist Klage auf Einziehung des Gesellschaftsanteils des Gesellschafters erhoben worden, kann das von ihm angestrengte Verfahren nach § 51 b GmbHG analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung über das Einziehungsbegehren ausgesetzt werden. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 68/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AtG |
| Schlagworte: | Übertragung von Elektrizitätsmengen, Kernkraftwerk, Neckarwestheim, Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens, Zureichender Grund |
| Stichwort: | Aussetzung des Verfahrens |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Prüfung eines zureichenden Grundes i. S. v. § 75 S. 3 VwGO ist es nicht Aufgabe des Gerichts im vorbereitenden Verfahren, Teilfragen hinsichtlich der Normstruktur und des Entscheidungsprogramms einer rechtlich komplexen und normativ nicht im Einzelnen determinierten Vorschrift wie § 7 Abs. 1 b AtG noch vor dem Vorliegen einer Verwaltungsentscheidung hierzu vorab zu entscheiden, sofern nicht die Verwaltung von einer offenkundig falschen Rechtsauffassung ausgeht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 690/07 | |
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