JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aussetzung des Scheidungsverfahrens im Fall eines vom Ehegatten in einem Mitgliedsstaat bereits eingeleiteten Verfahrens der Trennung von Tisch und Bett
| Rechtsgebiete: | ZPO, EheVO II (Brüssel IIa), FVGB-Polen |
| Schlagworte: | Aussetzung des Scheidungsverfahrens im Fall eines vom Ehegatten in einem Mitgliedsstaat bereits eingeleiteten Verfahrens der Trennung von Tisch und Bett |
| Stichwort: | Aussetzung des Scheidungsverfahrens im Fall eines vom Ehegatten in einem Mitgliedsstaat bereits eingeleiteten Verfahrens der Trennung von Tisch und Bett |
| Leitsatz: | 1. Der Anwendungsbereich des die internationale Zuständigkeit begründenden § 606 a ZPO wird durch die vorrangigen Regelungen der Ehe-VO II (Brüssel II a) verdrängt. 2. Ungeachtet des Streitgegenstandes ist ein in der Bundesrepublik Deutschland angestrengtes Scheidungsverfahren auszusetzen, wenn der Ehepartner seinerseits zuvor in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften (hier: Polen) ein Verfahren auf Trennung von Tisch und Bett eingeleitet hat. 3. Führt ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zwingend zur Aussetzung, ist, solange der Aussetzungsgrund fortbesteht, Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung zu verweigern. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 6 WF 41/06 | |
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