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Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach der Hälfte der Freiheitsstrafe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 111/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Aufhebung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Vorwegvollzug, Halbstrafe, Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach der Hälfte der Freiheitsstrafe, Halbstafenaussetzung Behandlungsdauer von ca. einem Jahr, ein Jahr Behandlungsdauer
Stichwort:Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach der Hälfte der Freiheitsstrafe
Leitsatz:Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 111/08




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