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Aussetzung der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 598/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung, Aussetzung der Hauptverhandlung, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Aussetzung der Hauptverhandlung
Leitsatz:1. Zur Begründung der Verfahrensrüge mit der die Verletzung des Akteneinsichtsrecht während der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, reicht es nicht aus, wenn nur der Akteneinsichtsantrag und die daraufhin ergangene Entscheidung des Tatrichters mitgeteilt wird. Vielmehr muss ggf. auch noch vorgetragen werden, dass die Akte zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht vollständig gewesen ist und welche Bestandteile gefehlt haben, sowie vor allem, welche Gründe einer - ggf. nochmaligen - erneuten und dann vollständigen Akteneinsicht entgegengestanden haben.

2. Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, dass eine nicht verlesene Urkunde zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht worden sei, gehört der Vortrag, dass die Urkunde auch nicht in anderer Weise, nämlich durch Vorhalt oder durch die Vernehmung von Zeugen, in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist. Ob zudem erforderlich ist, dass (immer) auch vorgetragen wird, dass von der Urkunde auch nicht im Wege des Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO Kenntnis genommen worden ist, kann offen bleiben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 598/03



OLG-HAMM – Beschluss, 2 BL 90/2002 vom 09.09.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung eines Sachverständigengutachtens
Stichwort:Aussetzung der Hauptverhandlung
Leitsatz:Hat bereits einmal eine Hauptverhandlung stattgefunden und ist diese ausgesetzt worden kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft nur in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten bzw. unumgänglich war. Das ist nur dann der Fall, wenn die Aussetzung nicht durch Fehler und/oder Versäumnisse im bisherigen Verfahren verursacht worden ist. nur dann zwingend geboten bzw. unumgänglich sein, wenn die Aussetzung nicht durch Fehler und/oder Versäumnisse im Ermittlungsverfahren verursacht worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 BL 90/2002

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 159/02 vom 02.07.2002

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Aussetzung der Hauptverhandlung, Unterbrechung, OWi-Verfahren, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Aussetzung der Hauptverhandlung
Leitsatz:Der Ablehnungsgrund der verspäteten Antragstellung gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG setzt voraus, dass die beantragte Beweiserhebung zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen müsste.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 159/02

OLG-KOBLENZ – Beschluss, (2) 4420 BL - III - 19/00 vom 20.09.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung
Stichwort:Aussetzung der Hauptverhandlung
Leitsatz:Leitsatz:

Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die zu einer Verfahrensverzögerung von viereinhalb Monaten führt, hat die Aufhebung des Haftbefehls zur Folge.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, (2) 4420 BL - III - 19/00


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