JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Aussetzung der Hauptverhandlung
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung, Aussetzung der Hauptverhandlung, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge |
| Stichwort: | Aussetzung der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | 1. Zur Begründung der Verfahrensrüge mit der die Verletzung des Akteneinsichtsrecht während der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, reicht es nicht aus, wenn nur der Akteneinsichtsantrag und die daraufhin ergangene Entscheidung des Tatrichters mitgeteilt wird. Vielmehr muss ggf. auch noch vorgetragen werden, dass die Akte zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht vollständig gewesen ist und welche Bestandteile gefehlt haben, sowie vor allem, welche Gründe einer - ggf. nochmaligen - erneuten und dann vollständigen Akteneinsicht entgegengestanden haben. 2. Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, dass eine nicht verlesene Urkunde zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht worden sei, gehört der Vortrag, dass die Urkunde auch nicht in anderer Weise, nämlich durch Vorhalt oder durch die Vernehmung von Zeugen, in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist. Ob zudem erforderlich ist, dass (immer) auch vorgetragen wird, dass von der Urkunde auch nicht im Wege des Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO Kenntnis genommen worden ist, kann offen bleiben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 598/03 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung eines Sachverständigengutachtens |
| Stichwort: | Aussetzung der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Hat bereits einmal eine Hauptverhandlung stattgefunden und ist diese ausgesetzt worden kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft nur in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten bzw. unumgänglich war. Das ist nur dann der Fall, wenn die Aussetzung nicht durch Fehler und/oder Versäumnisse im bisherigen Verfahren verursacht worden ist. nur dann zwingend geboten bzw. unumgänglich sein, wenn die Aussetzung nicht durch Fehler und/oder Versäumnisse im Ermittlungsverfahren verursacht worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 BL 90/2002 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Aussetzung der Hauptverhandlung, Unterbrechung, OWi-Verfahren, Begründung der Verfahrensrüge |
| Stichwort: | Aussetzung der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Der Ablehnungsgrund der verspäteten Antragstellung gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG setzt voraus, dass die beantragte Beweiserhebung zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen müsste. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 159/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftprüfung, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung |
| Stichwort: | Aussetzung der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die zu einer Verfahrensverzögerung von viereinhalb Monaten führt, hat die Aufhebung des Haftbefehls zur Folge. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, (2) 4420 BL - III - 19/00 | |
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