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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10666/08.OVG vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:LStrG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Bebauungsplan, Straße, Straßenplanung, Landesstraße, Verkehrsentlastung, Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP-Pflicht, Vorprüfung, Habitatschutz, landespflegerischer Begleitplan, landespflegerischer Eingriff, Umwelt, Umweltbelange, Verfahrensfehler, Unbeachtlichkeit, Nachholung im gerichtlichen Verfahren, ergänzendes Verfahren, Abwägung, Abwägungsfehler, Aussetzung
Stichwort:Aussetzung
Leitsatz:Zur Unbeachtlichkeit des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Straßenplanung durch einen Bebauungsplan.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10666/08.OVG



LAG-HAMM – Beschluss, 1 Ta 115/09 vom 14.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung, wiederholte Aussetzungsanträge, Rechtsschutzbedürfnis, materielle Rechtskraft eines Beschlusses
Stichwort:Aussetzung
Leitsatz:Einem erneuten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein früher gestellter Aussetzungsantrag in demselben Rechtsstreit bereits abschlägig beschieden wurde und sich die Sachlage nicht geändert hat. Ob dem ersten Beschluss materielle Rechtskraft zukommt, konnte offen bleiben.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 1 Ta 115/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 29/09 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Aussetzung, Bestimmtheit, Ermessen, Folgebescheid, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Grundlagenbescheid, Sicherheitsleistung, Vollziehung
Stichwort:Aussetzung
Leitsatz:1. In einem Bescheid zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheides muss nicht auf die möglichen Arten der Sicherheitsleistung hingewiesen werden. Welche Sicherheitsleistungen in Betracht kommen, wenn nach den Steuergesetzen Sicherheit zu leisten ist, ist abschließend in der Abgabenordnung ge-regelt, so dass es jedenfalls für die inhaltliche Bestimmtheit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung der Aufnahme eines Hinweises darauf nicht bedarf.

2. Es bleibt offen, ob eine Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Eilverfahren in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO bzw. nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO zulässig ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 29/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 104/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:Aussetzung
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 104/08


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