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Aussetzen einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 TaBV 91/03 vom 04.12.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Aussetzen einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren
Stichwort:Aussetzen einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren
Leitsatz:Wird ein Wahlvorstand durch einen erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitgerichts durch einen neuen Wahlvorstand ersetzt, so darf der neue Wahlvorstand erst tätig werden und die Betriebsratswahl durchführen, wenn dieser Beschluss rechtskräftig ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 TaBV 91/03




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