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außerunterrichtliche Verpflichtungen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 52.03 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH
Schlagworte:Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung
Stichwort:außerunterrichtliche Verpflichtungen
Leitsatz:Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.

- Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 52.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 61.03 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH
Schlagworte:Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung
Stichwort:außerunterrichtliche Verpflichtungen
Leitsatz:Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 61.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 50.03 vom 23.09.2004

Rechtsgebiete:GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH
Schlagworte:Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung
Stichwort:außerunterrichtliche Verpflichtungen
Leitsatz:Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).

Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.

- Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 50.03

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 44/03 vom 02.10.2003

Rechtsgebiete:MvergV, EGV, EG-Richtlinie, LBG SH, GG, BBesG, BBG, AZV, AZVO SH, BRRG, LBesG SH, BGB
Schlagworte:Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung, Alimentierung, Dienstbezüge, Lehrerarbeitszeit, Gestaltungsfreiheit, Pflichtstunden, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Messbarkeit, organisatorische Entlastungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Freizeitausgleich, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, Gleichheitssatz, Benachteiligungsverbot, Antidiskriminierungsverbot, mittelbare Diskriminierung von Frauen, Schadensersatz, Schadensabwendungspflicht, förmliche Rechtsbehelfe
Stichwort:außerunterrichtliche Verpflichtungen
Leitsatz:Zur Vergütung von beamteten Teilzeitlehrkräften für Klassenfahrten
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 3 LB 44/03


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