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Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 4 ABR 54/02 vom 26.11.2003

Rechtsgebiete:MTV, GRTV, GTV, TVG, BetrVG
Schlagworte:Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie
Stichwort:Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie
Leitsatz:Stellt der Tarifvertrag für das Abstandsgebot des Außertariflichen (AT) Angestellten zum Tarifangestellten auf die prozentuale Überschreitung des "Tarifgehaltes" ab, ist mangels anderweitiger Bestimmung des Tarifvertrages die monatliche Vergütung des AT-Angestellten für die Abstandsberechnung auch dann maßgebend, wenn dessen Arbeitszeit die tarifliche Arbeitszeit überschreitet.
Volltext: BAG - Beschluss, 4 ABR 54/02




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