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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 W 73/06 vom 04.10.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostenfestsetzungsverfahren, außerprozessuale Anwaltskosten
Stichwort:außerprozessuale Anwaltskosten
Leitsatz:Haben die Parteien in einem Prozessvergleich eine Kostenregelung getroffen und im Rahmen dieser Kostenregelung die Erstattung vorprozessualer Anwaltskosten vereinbart, kann eine Kostenfestsetzung nach §§ 103 Abs. 1, 104 ZPO auch hinsichtlich der vorprozessualen Kosten in Betracht kommen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 W 73/06




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