JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
| Rechtsgebiete: | TVG, BMTV, GLTV 1989, GLTV 1990, ArbZG |
| Schlagworte: | Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband |
| Stichwort: | Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Tarifvertragsparteien können den Geltungsbereich eines Tarifvertrages auf einen Teil ihrer Mitglieder begrenzen. 2. Eine solche Begrenzung enthält § 1 Abs. 2 BMTV Nr. 10, der die Geltung des Tarifvertrages für "Privatkrankenanstalten jeder Art" vorsieht, "die ordentliches Mitglied eines vertragschließenden Landesverbandes" des Bundesverbandes sind. 3. Außerordentliche Mitglieder eines solchen Verbandes sind damit nicht vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfaßt. 4. Die Angemessenheit eines Zuschlags auf das dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden zustehende Bruttoarbeitsentgelt i.S.v. § 6 Abs. 5 ArbZG erfordert nicht in jedem Fall, daß dieser Zuschlag Tarifniveau erreicht. Aktenzeichen: 4 AZR 62/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - I. Arbeitsgericht Kassel - 3 Ca 956/95 - Urteil vom 20. Februar 1997 II. Hessisches Landesarbeitsgericht - 16 Sa 585/97 - Urteil vom 06. Oktober 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 62/98 | |
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