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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAußerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe 

Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 170/99 vom 26.04.2000

Rechtsgebiete:TVG, ZPO
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe
Stichwort:Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Kündigung eines Tarifvertrages ist nur berechtigt, wer Partei des Tarifvertrages ist.

2. Partei des Tarifvertrages ist nur, wer darin als solche angegeben ist.

3. Ist ein Vertretungsverhältnis im Tarifvertrag nicht angegeben worden, ist der angeblich Vertretene zur Kündigung des Tarifvertrages nicht befugt.

Aktenzeichen: 4 AZR 170/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 26. April 2000
- 4 AZR 170/99 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 53 Ca 38868/96 -
Urteil vom 18. Dezember 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 13 Sa 34/98 -
Urteil vom 1. Juli 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 170/99




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