JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, BetrVG, SGB IX |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes Ersatzmitglied des Betriebsrats, Kündigungsschutz |
| Stichwort: | außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist |
| Leitsatz: | Das Zusammentreffen verschiedener besonderer Kündigungsschutzregelungen ist ein vom Arbeitgeber hinzunehmendes arbeitsrechtliches Phänomen und führt nicht dazu, dass einer der Zusammentreffenden Schutzkomplexe unanwendbar wird (hier: Ausspruch einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Ersatzmitglied des Betriebsrats, das rund ein halbes Jahr vor der Kündigung an einer Betriebsratssitzung teilgenommen hatte, ohne Zustimmung des Integrationsamts, sowie einer ordentlichen Kündigung vom selben Tage mit Zustimmung des Integrationsamts, aber ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats, der sich im Rahmen der Anhörung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht geäußert hatte) |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 459/06 | |
| Rechtsgebiete: | TV Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk in Norddeutschland |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Änderung, Jahressondervergütung, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Fälligkeit |
| Stichwort: | außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist |
| Leitsatz: | Wird eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zwar erst nach Änderung der tariflichen Ausschlussfrist fällig, wurde sie jedoch bereits vor der Änderung der tariflichen Ausschlussfrist begründet, so gilt für diese Forderung noch die alte Ausschlussfrist. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 304/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT, LPVG |
| Schlagworte: | Unkündbarkeit, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Personalrat, Mitbestimmung |
| Stichwort: | außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist |
| Leitsatz: | Kündigt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles einem unkündbaren Arbeitnehmer ( hier wegen § 55 BAT ) unter Anwendung der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zur Kündigung vergleichbarer kündbarer Arbeitnehmer mit einer sog. sozialen Auslauffrist, die der längsten tariflichen Kündigungsfrist entspricht ( vgl. hierzu BAG vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/99 - EzA BGB § 626 n. F., Nr. 122), so sind für das Mitbestimmungsverfahren vor Ausspruch der Kündigung die für ordentliche Kündigung einschlägigen Regelungen zu beachten ( vgl. BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - DB 2001, 338,339; vom 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 -EzA - SD Nr. 24, 5 - 6 ). Kündigt daher der Arbeitgeber in derartigen Fällen nachdem er vor Ausspruch der Kündigung das für außerordentliche Kündigungen vorgesehene Verfahren durchgeführt hat, so erweist sich die Kündigung aus diesem Grunde regelmäßig als unwirksam. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 761/02 | |
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