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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAußerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens 

Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 676/98 vom 01.07.1999

Rechtsgebiete:BBiG, ZPO, MTV für Auszubildende
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens
Stichwort:Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch im Ausbildungsverhältnis bedarf es bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit dem Auszubildenden ohne weiteres erkennbar und bei denen eine Hinnahme durch den Ausbildenden offensichtlich ausgeschlossen ist, vor dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung keiner Abmahnung.

2. Das Landesarbeitsgericht darf in aller Regel von einer Protokollierung der Beweisaufnahme (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 5 ZPO) nicht gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO absehen, weil nicht auszuschließen ist, daß trotz fehlender Revisionszulassung durch das Landesarbeitsgericht sein Urteil aufgrund einer Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht der Revision unterliegt.

Aktenzeichen: 2 AZR 676/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 01. Juli 1999
- 2 AZR 676/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 91 Ca 11482/97 -
Urteil vom 17. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 16 Sa 128/97 -
Urteil vom 30. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 676/98




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