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Außerordentliche Kündigung: Diebstahl von geringwertigen Sachen

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LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 485/08 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung: Diebstahl von geringwertigen Sachen
Stichwort:Außerordentliche Kündigung: Diebstahl von geringwertigen Sachen
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 485/08




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