JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT |
| Schlagworte: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung, "sinnentleertes" Arbeitsverhältnis, Erwerbsunfähigkeitsrente, Wiedereinstellungsanspruch |
| Stichwort: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | 1. Beispielsfall einer wirksamen außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung bei Dauererkrankung. 2. Zur Bedeutung der befristeten Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente für die Zukunftsprognose bei der krankheitsbedingten Kündigung. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1020/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung, Kündigungserklärungsfrist |
| Stichwort: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | Ist ein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig gewesen und führt der Arbeitgeber nach dessen Arbeitsfähigkeit ein Krankengespräch mit ihm, nach dessen Inhalt er nach seiner Behauptung davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft arbeitsunfähig krank sein werde, muss er eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist binnen 2 Wochen nach Kenntnis vom Kündigungssachverhalt aussprechen. Im Gegensatz zu einer dauerhaften Erkrankung, einer dauernden Leistungsunfähigkeit oder einer auf einem Grundleiden beruhenden dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt in diesem Fall kein so genannter Dauertatbestand vor. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 94/06 | |
| Rechtsgebiete: | MTArb, KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung, unkündbarer Arbeitnehmer |
| Stichwort: | Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | 1) Eine Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt regelmäßig nur als ordentliche Kündigung in Betracht (BAG DB 2002, 100 ff.; BAG NZA 1993, 598 ff.). 2) Der Durchschnittsfall einer solchen ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung rechtfertigt auch dann keine außerordentliche Kündigung, wenn die ordentliche Kündigung bei dem betroffenen Arbeitnehmer tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist und die außerordentliche Kündigung mit einer der Kündigungsfrist entsprechenden sozialen Auslauffrist verbunden wird. 3) Eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung kommt vielmehr nur in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen in Betracht. Dazu muss das nach der Zukunftsprognose zu erwartende Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung so krass sein, dass nur noch von einem "sinnentleerten" Arbeitsverhältnis gesprochen werden kann (BAG a.a.O.). |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 415/02 | |
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