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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAußerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung 

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 419/97 vom 17.09.1998

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG, MTV, Schutzabkommen
Schlagworte:Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung - Darlegungslast
Stichwort:Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Vor einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich "unkündbaren" Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) muß der Arbeitgeber auch dann alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausschöpfen, wenn der Arbeitnehmer einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat.

2. Legt der "unkündbare" Arbeitnehmer dar, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, so genügt es nicht, daß der Arbeitgeber das Bestehen entsprechender freier Arbeitsplätze in Abrede stellt; vielmehr muß der Arbeitgeber ggf. unter Vorlegung der Stellenpläne substantiiert darlegen, weshalb das Freimachen eines geeigneten Arbeitsplatzes oder dessen Schaffung durch eine entsprechende Umorganisation nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll. Auch das zu erwartende Freiwerden eines geeigneten Arbeitsplatzes aufgrund üblicher Fluktuation ist zu berücksichtigen.

Aktenzeichen: 2 AZR 419/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 17. September 1998
- 2 AZR 419/97 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 11 Ca 353/95 -
Urteil vom 07. Dezember 1995

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 2 Sa 2275/95 -
Urteil vom 07. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 419/97




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