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außergewöhnliche Zuschläge beim Einkommen

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.00 vom 05.04.2001

Rechtsgebiete:BerRehaG
Schlagworte:Verfolgungszeit, soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit, Einkommen, außergewöhnliche Zuschläge beim Einkommen, Gesundheitsrisiko.
Stichwort:außergewöhnliche Zuschläge beim Einkommen
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Beruf ist in der Regel nicht "sozial gleichwertig" (§ 1 Abs. 1 BerRehaG), wenn mit ihm eine Einkommenseinbuße von mindestens 20 v.H. verbunden ist (wie u.a. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - ZOV 2000, 405).

Von dem durch die Verfolgungsmaßnahme eingebüßten Einkommen sind jedoch solche Gehaltsbestandteile abzuziehen, die belegbar zum Ausgleich besonderer gesundheitlicher Risiken (z.B. für Tätigkeiten im Uranbergbau) gezahlt wurden.

Urteil des 3. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 29.00 -

I. VG Chemnitz vom 03.08.1999 - Az.: VG 6 K 1867/97
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 29.00




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