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Außergerichtliche Streitschlichtung

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 142/02 vom 14.02.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Mutwillen, außergerichtliche Streitschlichtung, Umgangsregelung
Stichwort:Außergerichtliche Streitschlichtung
Leitsatz:Dass Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren i.d.R. nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung (wegen Mutwillens i.S.d. § 114 ZPO) versagt werden kann, gilt grundsätzlich auch für Verfahren zur Regelung des Umgangs, die ohne vorherige Inanspruchnahme des Jugendamts eingeleitet werden (wie 16.Senat = FamRZ 02,1722)
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 142/02




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