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LAG-KOELN – Beschluss, 5 Ta 334/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Kostenfestsetzung - außergebührenrechtlicher Einwand
Stichwort:außergebührenrechtlicher Einwand
Leitsatz:Erhebt ein Rechtsanwalt für einen Arbeitnehmer Klage gegen eine ordentliche Kündigung und gründet er während der Kündigungsfrist ein Konkurrenzunternehmen für den Arbeitnehmer trotz des für diesen noch geltenden Wettbewerbsverbots und erfolgt sodann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt haben, mit der er auch gegen den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts aus dem Kündigungsschutzprozess aufrechnen kann.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 Ta 334/07




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