JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ArbGG |
| Schlagworte: | Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG |
| Stichwort: | Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Wendet eine Partei im Vergütungsfestsetzungsverfahren (§ 19 BRAGO) ein, vor Mandatsübernahme von ihrem Prozessbevollmächtigten nicht auf den Ausschluss der Kostenerstattung gemäß § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG hingewiesen worden zu sein, handelt es sich hierbei um eine außergebührenrechtliche Einwendung im Sinne des § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO. 2. Eine derartige Einwendung bleibt erfolglos, wenn die Partei bereits zuvor vom Arbeitsgericht mit einem Merkblatt auf die Kostenregelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG hingewiesen worden war oder in sonstiger Weise positive Kenntnis hat. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 565/03 | |
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