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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAußergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG 

Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 565/03 vom 22.12.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ArbGG
Schlagworte:Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG
Stichwort:Außergebührenrechtliche Einwendung bei unterbliebener Belehrung nach § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG
Leitsatz:1. Wendet eine Partei im Vergütungsfestsetzungsverfahren (§ 19 BRAGO) ein, vor Mandatsübernahme von ihrem Prozessbevollmächtigten nicht auf den Ausschluss der Kostenerstattung gemäß § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG hingewiesen worden zu sein, handelt es sich hierbei um eine außergebührenrechtliche Einwendung im Sinne des § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO.

2. Eine derartige Einwendung bleibt erfolglos, wenn die Partei bereits zuvor vom Arbeitsgericht mit einem Merkblatt auf die Kostenregelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG hingewiesen worden war oder in sonstiger Weise positive Kenntnis hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 565/03




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