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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 10 L 6/05 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:BDG, BBG
Schlagworte:Trunkenheitsfahrt, außerdienstliche Straßenverkehsgefährdung, Therapieabbruch
Stichwort:außerdienstliche Straßenverkehsgefährdung
Leitsatz:1. Eine wiederholte vorsätzliche Trunkenheitsfahrt eines Polizeibeamten, verbunden mit mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Falle mit einer Straßenverkehrsgefährdung stellt ein Dienstvergehen i. S. des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG dar und kann die Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts gemäß § 12 BDG erfüllen.

2. Der Verstoß gegen eine dem Beamten erteilte, ihm verständliche Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen, erfüllt die Voraussetzungen eines Dienstvergehens i. S. des § 77 Abs. 1 Satz 1 BBG und kann zur Aberkennung des Ruhegehalts führen (Therapieverweigerung).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 10 L 6/05




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