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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.02 vom 21.01.2003

Rechtsgebiete:StrRehaG, HHG
Schlagworte:politischer Gewahrsam, Entschädigungsleistung, Beihilferichtlinien, Außenwirkung von Verwaltungsrichtlinien, Gleichheitssatz, Vertrauensgrundsatz.
Stichwort:Außenwirkung von Verwaltungsrichtlinien
Leitsatz:Beihilfen, die aufgrund der Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an ehemalige politische Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und ihr gleichgestellten Gebieten (sog. "Beihilferichtlinien") vom 9. November 1955 gezahlt worden sind, unterliegen der Anrechnungspflicht nach § 17 Abs. 2 StrRehaG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.02




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